Teilnahmebedingungen
Michelin Motorrad Zufriedenheitsgarantie 2026
Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, Michelinstraße 4, 76185 Karlsruhe (im Folgenden „Michelin“) ist Veranstalterin dieser Zufriedenheitsgarantie-Aktion (nachstehend „Aktion“ genannt) für Motorrad-Reifenkäufe in Deutschland.
Michelin hat die caspar company GmbH, Nonnenstieg 9, 20149 Hamburg mit der Durchführung der Aktion beauftragt.
Die Abwicklung und Gewinnübergabe bzw. Überweisung erfolgt somit durch die caspar company GmbH im Auftrag von Michelin.
Kontakt: michelin@caspar-company.cc
Die Michelin Motorrad Zufriedenheitsgarantie ist eine befristete Aktion, die zeitgleich von den jeweils zuständigen Michelin Vertriebsgesellschaften auch für Reifenkäufe in Österreich und der Schweiz veranstaltet wird. Die Teilnahme an der Aktion erfolgt ausschließlich zu den aktuell geltenden Teilnahmebedingungen.
Hier aufgeführt finden Sie die Teilnahmebedingungen, die sich ausschließlich an Händlern mit Sitz in Deutschland richten.
Jeder Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme mittels online Registrierung wie in Ziffer 2. beschrieben mit der Geltung der vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Teilnehmer bestätigt darüber hinaus, dass er die für die Teilnahme genannten Voraussetzungen erfüllt.
1. Teilnahmeberechtigung
1.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Händler
- mit Sitz in Deutschland
- die eine Geschäftsbeziehung zu Michelin haben
- die während des Zeitraums vom 01.11.2025 – 30.04.2026 eine direkte Bestellung von MICHELIN Motorradreifen bei Michelin getätigt haben
- an Endkunden Aktionsreifensätze (MICHELIN Anakee Road, MICHELIN Power 6, MICHELIN Power GP2, MICHELIN Anakee Adventure 2, MICHELIN Road 6, MICHELIN Road 6 GT) verkauft haben, die an der Zufriedenheitsgarantie der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA „Michelin Motorrad Zufriedenheitsgarantie 2026“ vom 15.03.2026-30.06.2026 teilgenommen haben, d.h. Verkäufe von Aktionsreifensätzen an Endkunden, die sich vollständig registriert und die Kaufrechnung sowie Montagerechnung seines bei dem jeweiligen Händler erworbenen MICHELIN Aktionsreifensatzes auf der Endkundenwebsite promotion.michelin.de/motorrad-zufriedenheitsgarantie hochgeladen haben.
- Endkunden sind natürliche Personen, die den Reifenkauf für deren Eigenbedarf oder in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten vorgenommen haben, soweit der hierzu gehörende Fuhrpark höchstens 5 Fahrzeuge beinhaltet.
1.2 Wurden keine Motorradreifen direkt bei Michelin erworben, besteht kein Anspruch auf eine Prämien-Auszahlung. Ebenso besteht kein Anspruch für den Großhandel und reine Internethändler.
1.3 Michelin kann einzelne Händler von der Teilnahme ausschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, (versuchte) Manipulation, etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, können Prämien auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden. Michelin wird in diesem Fall die Teilnehmer per E-Mail informieren.
Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer gegenüber Michelin.
2. Registrierung und Teilnahme
2.1 Die Registrierung zur Teilnahme an der Aktion erfolgt pro Händler einmalig auf der Internetseite promotion.michelin.de/motorrad-zufriedenheitsgarantie („Aktionswebsite“) durch
-
das Aufrufen der Promotionswebsite im Zeitraum vom 15.03.2026 – 31.07.2026 bis einschließlich 23:59 Uhr MEZ unter Angabe der folgenden Daten
- Michelin Kundennummer
- Angaben zur Zugehörigkeit eines Netzwerkes
- Firmierung des Händlers
- Geschäftssitz der Firma (vollständige Postadresse)
- Ansprechpartner mit Anrede, Vorname(n) und Nachname und E-Mail
- Festlegung eines individuellen Passwortes
-
Zustimmung zu folgenden obligatorischen Voraussetzungen
- Bestätigung der Volljährigkeit
- Bestätigung/Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen
- Die Registrierung erfolgt durch den Geschäftsführer, Inhaber bzw. Vertreter der Geschäftsleitung oder durch einen von der Geschäftsleitung hierzu beauftragten Mitarbeiter. Im letzteren Fall behält sich Michelin vor, jederzeit einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Mitarbeiters zu verlangen.
2.2 Die Teilnahme an der Aktion erfolgt nach erfolgreicher Registrierung wie folgt:
- Jeder Endkunde, der bei der von Michelin an Endkunden gerichteten Promotion „Michelin Motorrad Zufriedenheitsgarantie 2026“ vom 15.03.- 30.06.2026 teilgenommen, d.h. sich vollständig registriert und die Kaufrechnung sowie Montagerechnung seines bei dem jeweiligen Händler erworbenen MICHELIN Aktionsreifensatzes auf der Endkundenwebsite promotion.michelin.de/motorrad-zufriedenheitsgarantie hochgeladen hat, löst beim jeweiligen Händler die Zurverfügungstellung einer Prämie aus.
-
Je nach Anzahl der durch den Endkunden registrierten, d.h. durch den Endkunden im Rahmen der von Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA veranstalteten „Michelin Motorrad Zufriedenheitsgarantie 2026“ bei dem jeweiligen Händler erworbenen MICHELIN Aktionsreifensatzes für den anschließend eine Rechnung hochgeladen wurde, erhält der Händler zum 01.08.2026 folgende Prämien:
- Pro erfolgreiche und validierte (positiv geprüfte Zufriedenheitsgarantie-Teilnahme) Registrierung für einen Aktionsreifensatz eines Endkunden: Wertgutschrift in Höhe von 6,00 EUR
- Der Händler kann jederzeit sein Händler Aktionskonto einsehen, um seinen aktuellen Prämienstand zu prüfen.
- Die Ausschüttung der Prämien (in kumulierter Höhe) erfolgt zum 01.08.2026 (mit den erfassten erfolgreichen Registrierungen der Endkunden bis zum 30.06.2026) nach Wahl des Händlers per E-Mail an die bei der Registrierung auf der Promotionswebsite hinterlegte E-Mail-Adresse in Form von Amazon Gutscheinen oder Tankgutscheinen. Die Gutscheinwerte betragen 10 EUR, 20 EUR, 50 EUR und 100 EUR.
- Der Einlösung der Prämiengutscheine liegen die Bedingungen von Amazon bzw. der teilnehmenden Tankgutschein-Unternehmen zugrunde.
- Wer bis zur Beendigung der Aktion nicht entschieden hat, welcher Gutschein ausgezahlt werden soll, erhält die Prämie automatisch als Tankgutschein
- Es gibt keinen Mindestbetrag zur Auszahlung und keine Deckelung.
2.3 Der Händler stellt sicher, dass die Registrierung seiner Kunden stets freiwillig und selbstständig erfolgt.
3. Rechtliche Hinweise – Informationen zum Datenschutz
3.1 Die Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchführung der Aktion. Die im Rahmen der Durchführung der Aktion erhobenen und verarbeiteten Daten werden bis drei Monate nach Abschluss des Einsendezeitraums gespeichert. Hiervon sind Daten ausgenommen, die als Nachweis im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen darüber hinaus gespeichert werden.
Für die Aktionsanmeldung gespeicherte Daten werden nach Einwilligung für ein Jahr aufbewahrt. Die Daten werden im Rahmen der nächsten Aktionsanmeldung bei Eingabe des Händlernamens automatisch ausgefüllt.
3.2 Deren Nutzung ist Michelin Mitarbeitern und/ oder von Michelin beauftragten Dienstleistern vorbehalten. Einer dieser Dienstleister hat seinen Sitz in den Vereinigten Staaten. Um ausreichende Sicherheit im Hinblick auf den Datenschutz gewährleisten zu können, sind die von der Europäischen Kommission erlassenen Standarddatenschutzklauseln vereinbart worden. Nähere Informationen darüber erhalten Sie von unserem Datenschutzbeauftragten.
3.3 Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der Sie betreffenden Daten und Sie können die Übertragbarkeit Ihrer Daten verlangen.
Wenn Sie von diesen Rechten Gebrauch machen und Informationen über die Sie betreffenden Daten erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an:
Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, z.Hd. des Datenschutzbeauftragten, Michelinstraße 4, 76185 Karlsruhe, datenschutz@michelin.com
Ihr Beschwerderecht können Sie beim Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg oder bei jeder anderen Datenschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie Ihren Sitz haben geltend machen. Weitere Informationen erhalten Sie u.a. unter: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.
4. Haftung, Abbruch der Aktion
4.1 Michelin haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme oder vorübergehenden Online-Zugriffsverhinderung auf die Aktionswebsite ergeben, es sei denn, diese sind auf von der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA zu vertretendes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen.
4.2 Michelin behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen, zu modifizieren oder vollständig abzubrechen. Wichtige Gründe sind insbesondere solche, die den planmäßigen Ablauf und eine ordnungsmäßige Durchführung der Aktion gefährden.
5. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen ist das deutsche Recht anwendbar unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).
Für sich aus den vorliegenden Teilnahmebedingungen ergebende Streitigkeiten ist Frankfurt/ Main als Gerichtsstand vereinbart.